Webinar: Antragsstellung AEO und Zugelassener Ausführer (SDE) Vorteile, Voraussetzungen und Praxistipps zur Antragsstellung

am 4. September 2025, 9:00 - 12:30 Uhr,  Referentin: Kristin Scholand

 

Wenngleich Unternehmen nicht verpflichtet sind, den Status der sog. „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (AEO = Authorised Economic Operator) zu erwerben, bietet dieser doch viele Vorteile und hat bei der Gewährung von weiteren zollrechtlichen Vereinfachungen an mehr Bedeutung gewonnen. Einige Verfahren und Vereinfachungen setzen sogar eine AEOC-Bewilligung voraus, z. B. Gesamtsicherheit mit verringertem Betrag für eine entstandene Zollschuld und andere entstandene Abgaben, die Zentrale Zollabwicklung oder auch die Anschreibung in der Buchführung des Anmelders mit Gestellungsbefreiung. Für eine große Anzahl weiterer Bewilligungen und Vereinfachungen müssen die AEO-Kriterien zumindest teilweise erfüllt sein. Außerdem wird bei Inhabern einer AEO-Bewilligung wird weniger häufig eine Prüfung von Waren oder Unterlagen vorgenommen.

Aufgrund der vielen Vorteile ziehen viele Unternehmen den AEO-Status in Erwägung, jedoch ist das Antragsverfahren vergleichsweise komplex. 
 

Zielgruppe des Online-Seminars
Sachbearbeiter in den Abteilungen Vertriebsinnendienst, Export- und Versandabwicklung, sowie Fach- und Führungskräfte in exportierenden Unternehmen. Es werden Grundkenntnisse im Bereich Zoll vorausgesetzt.

 

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Preis: 150,00 Euro

Das Webinar wird über Zoom durchgeführt.

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4. September 2025, 9:00 - 12:30 Uhr (MESZ)

Inhalte des Online Seminars

  • Vorteile des AEO und des ZA für Ihr Unternehmen
  • Die möglichen Varianten des AEO und deren Anerkennung durch Drittländer
  • Bewilligungsvoraussetzungen zur Erlangung des AEO-Status
  • Fragebögen zur Selbstbewertung, Ausfüllhinweise für AEO und ZA
  • Interne Vorbereitungsmaßnahmen für AEO und ZA
  • Aufbau des internen Kontrollsystems, Prozessbeschreibungen, Prozesshandbuch
  • Antragsstellung AEO und ZA
  • Einrichtungsprüfung durch die Zollverwaltung bei AEO und ZA

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