
Webinar: Einreihen von Waren in den Zolltarif
am 26. Juni 2025, 9:00 - 12:30 Uhr, Referent: Stefan Schuchardt
Jede Ware, die aus der EU exportiert oder in die EU importiert wird, muss in den Zolltarif eingereiht werden. Von der richtigen Einreihung (Tarifierung) hängen beispielsweise die Höhe der Zölle und Steuern, Präferenzbegünstigungen, Exportkontrollmaßnahmen sowie erforderliche Ein- und Ausfuhrgenehmigungen bis hin zu zollrechtlichen Verfahrenserleichterungen ab. Eine falsche Einreihung von Waren in den Zolltarif zählt zu den häufigsten Fehlerquellen bei Betriebsprüfungen durch den Zoll und kann für Exporteur und Importeur erhebliche Konsequenzen haben.
Zielgruppe des Online-Seminars
Verantwortliche Mitarbeiter der Import- und Exportabteilungen; Zollsachbearbeiter; Geschäftsführer, Prokuristen
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26. Juni 2025, 9:00 - 12:30 Uhr (MESZ)
Einführung in den Zolltarif
- Aufbau und Inhalt des Zolltarifs
- Allgemeine Vorschriften AV1 bis AV6
- Anmerkungen und Erläuterungen zu Abschnitten und Kapiteln
- Ermittlung der richtigen Position und Codenummer
- Übungen zur Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Der Elektronische Zolltarif (EZT)
- Vorstellung der Internetplattform „EZT-online“
- Übungen zur Handhabung des elektronischen Zolltarifs
- Einreihung von Waren in den elektronischen Zolltarif, Übungsfälle
Rechtliche Folgen der Einreihung
- Zollsätze, Anti-Dumpingzölle
- Verbote und Beschränkungen
- Haftungsrisiken bei falscher Einreihung in den Zolltarif
- Zolltarifauskünfte und verbindliche Zolltarifauskünfte
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