Ein Ausschnitt der Fassade des IHK Gebäudes in Wiesbaden.

Neue Regeln für Darlehensvermittler - §34k GewO

Ab dem 20. November 2026 gelten neue Regeln für die Vermittlung von Verbraucherdarlehen. Mit § 34k GewO wird die Tätigkeit aus der bisherigen Erlaubnis nach § 34c GewO herausgelöst. Neu sind insbesondere Sachkundenachweis, Registrierung und Weiterbildungspflicht. In Hessen werden die Industrie- und Handelskammern für die Erlaubniserteilung und Registrierung zuständig sein. Mit dem Webinar informieren wir Sie frühzeitig über die wichtigsten Änderungen und zeigen, worauf Sie jetzt achten müssen.

Besonders wichtig für Altvermittler: Wer bereits über eine § 34c-Erlaubnis verfügt und weiterhin Verbraucherdarlehen vermitteln möchte, muss bis 31. Mai 2027 die neue § 34k-Erlaubnis beantragen. Für seit dem 1. Januar 2021 ununterbrochen tätige Vermittler ist eine „Alte-Hasen-Regelung“ vorgesehen, nach der der Sachkundenachweis entfallen kann. Die bisherige Erlaubnis erlischt spätestens am 19. November 2027.

Im kostenlosen Webinar erfahren Sie:

  • was sich mit § 34k GewO konkret ändert,
  • welche Fristen und Übergangsregelungen für Altvermittler gelten,
  • welche Voraussetzungen Neuvermittler erfüllen müssen und
  • was Sie jetzt für Erlaubnis, Registrierung und Sachkundenachweis veranlassen sollten.
     
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28. Oktober 2026, 13:00 - 14:30 Uhr (MEZ)

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