Webinar: Außenwirtschaftsverkehr mit Embargoländern
am 11. Dezember 2024, 9:00 - 12:30 Uhr, Referentin: Kristin Scholand
Die Europäische Union hat gegen verschiedene Länder Teilembargos erlassen. Deren Anwendbarkeit sind von jedem Ausführer vor jeder Ausfuhr zu prüfen. Je nach Land können diese Embargos unterschiedliche Ausprägungen haben – von Personenlistungen über Waren bis hin zu Technologietransfer und mehr. Eventuelle Verstöße gegen Embargovorschriften können seitens der Behörden ordnungs- und strafrechtlich geahndet werden.
Das Online-Seminar zeigt zunächst die systematischen Grundzüge von länderbezogenen Embargomaßnahmen auf. Im Überblick werden sämtliche aktuellen Embargos aufgezeigt und Hilfsmittel zur länderbezogenen Prüfung bereitbestellt. Gemeinsam werden mit den Teilnehmern beispielhaft verschiedene Länderembargos analysiert und es werden Maßnahmen zur Prüfung, Überwachung und Dokumentation erläutert.
Zielgruppe des Online-Seminars:
Sachbearbeiter in den Abteilungen Vertriebsinnendienst, Export- und Versandabwicklung, sowie Fach- und Führungskräfte in exportierenden Unternehmen. Es werden Grundkenntnisse im Bereich Zoll vorausgesetzt.
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11. Dezember, 9:00 - 12:30 Uhr (MEZ)
- Überblick: Embargos
- Was ist ein Embargo? Wie und von wem werden Embargos erlassen?
- Arten von Embargomaßnahmen
- Totalembargos, Teilembargos, Waffenembargos)
- Der Begriff der „positiven Kenntnis“ und Frühwarnhinweise („Red Flags“)
- Welche Vorschriften sind neben den Embargoregelungen zu beachten?
- Betroffener Güterkreis (Rüstungsgüter, Dual-Use-Güter, Nukleartechnik, sonstige Güter)
- Betroffene Handlungen (Ausfuhr / Verbringung / Lieferung/ Verkauf, technische Unterstützung, Einfuhren und Durchfuhren)
- Finanzsanktionen und Umgang mit Sanktionslistentreffern
- Altvertragsklauseln und andere Ausnahmetatbestände
- Allgemeine Genehmigungen im Embargofall
- Beispiele: Embargomaßnahmen gegen die Türkei, China, Tunesien
- Beispiel: Russland-Embargo (Intensiv)
- Beispiel: Iran-Embargo (Intensiv)
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