
Webinar: Vereinfachungen im Präferenzrecht
am 9. Oktober 2025, 9:00 - 9:20 Uhr
Seit dem 01.01.2017 gilt in der EU das Verfahren des Registrierten Ausführers (REX). Dieses Verfahren ist in vielen Präferenzabkommen (z. B. mit Kanada, Japan, dem Vereinigten Königreich und Entwicklungsländern) vorgesehen, wird erweitert und gewinnt an Bedeutung. Registrierte Ausführer profitieren von Zollvergünstigungen, ebenso Importe aus bestimmten APS-Ländern.
Auch der Ermächtigte Ausführer bietet Vorteile, etwa bei Geschäften mit Südkorea. Ab einem Sendungswert von 6.000 € kann der EU-Ursprung nur von einem Ermächtigten Ausführer erklärt werden.
Unternehmen, die diese Vereinfachung nutzen möchten, müssen Fachwissen im Präferenzrecht nachweisen und die Vorgaben korrekt umsetzen.
Wir informieren kurz und knapp, welche Vorteile diese zwei Vereinfachungen für Sie haben.
Weitere Webinare unserer monatlichen Kurzimpulse finden Sie in unserer Spotlight-Reihe.
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9. Oktober 2025, 9:00 - 9:20 Uhr (MESZ)
Industrie- und Handelskammer Wiesbaden | Wilhelmstr. 24-26 | 65183 Wiesbaden